Steuererklärung 2025

aptax-Bearbeitungsziel: 30. September 2026

Familie & Steuererklärung · Steuerperiode 2025

Kinderabzüge in deiner Steuererklärung

Kinderabzug, Betreuungskosten und Alimente: drei unterschiedliche Fragen.

Welcher Abzug möglich ist, hängt unter anderem von Alter, Ausbildung, Haushalt und Unterhalt ab. Hier findest du die Unterschiede und ausgewählte Beträge für Bund, Zürich und Aargau. aptax prüft deine Unterlagen im Rahmen deiner Steuererklärung.

Welchen Abzug meinst du?

Kinderabzug
Ein Sozialabzug für den Unterhalt eines Kindes. Der Betrag und seine Zuordnung hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. ESTV: Kinderabzug, Steuerperiode 2025 (PDF)
Abzug für Drittbetreuungskosten
Ein gesonderter Abzug für nachgewiesene Betreuungskosten, etwa für eine Kita. Hier gelten ein Höchstbetrag und zusätzliche Voraussetzungen. ESTV: Drittbetreuungskosten, Steuerperiode 2025 (PDF)
Unterhaltsbeiträge / Kinderalimente
Zahlungen für den Unterhalt werden nach eigenen Regeln behandelt. Alter des Kindes und die Zuordnung des Kinderabzugs sind dabei entscheidend. Aargau: Unterhaltsbeiträge für Kinder, Ziffer 12.2

Kinderabzug und Betreuungskosten 2025 im Vergleich

Die folgenden Beträge sind Abzüge vom Einkommen, keine ausbezahlten Steuererstattungen. Bund und Kanton berechnen ihre Steuern getrennt. Die Beträge sind daher nicht als gemeinsame Steuerersparnis zu addieren.

Direkte Bundessteuer

Steuerperiode 2025 · pro Kind

Kinderabzug: CHF 6’800
Voller Kinderabzug bei erfüllten Voraussetzungen.
Drittbetreuung: höchstens CHF 25’800
Nachgewiesene abzugsfähige Kosten bei erfüllten Voraussetzungen.
ESTV: Kinderabzug, Steuerperiode 2025 (PDF)

Zürich: Staats- und Gemeindesteuern

Steuerperiode 2025 · pro Kind

Kinderabzug: CHF 9’300
Voller Kinderabzug bei erfüllten Voraussetzungen.
Drittbetreuung: höchstens CHF 25’000
Nachgewiesene abzugsfähige Kosten bei erfüllten Voraussetzungen.
Zürich: Wegleitung 2025, Seiten 18 sowie 20–21 (PDF)

Aargau: Kantons- und Gemeindesteuern

Steuerperiode 2025 · pro Kind

Kinderabzug: CHF 9’300 / 10’300 / 12’400
Gestaffelt: bis zum vollendeten 14. Altersjahr; bis zum vollendeten 18. Altersjahr; volljährige Kinder in Ausbildung, für deren Unterhalt du zur Hauptsache aufkommst.
Drittbetreuung: höchstens CHF 25’000
Nachgewiesene abzugsfähige Kosten bei erfüllten Voraussetzungen.
Aargau: Kinderabzug, Ziffer 22.1 der Wegleitung

ESTV: Drittbetreuungskosten, Steuerperiode 2025 (PDF)

Bei getrennter Besteuerung kann der Kinderabzug anders zugeordnet oder aufgeteilt werden. Die Tabelle allein entscheidet nicht über deinen Anspruch. Für andere Kantone findest du die Übersicht bei der ESTV: Abzüge nach Steuerperiode und Kanton.

Welche Betreuungskosten sind abzugsfähig?

Für die hier beschriebenen Drittbetreuungsabzüge muss das Kind unter 14 Jahre alt sein und mit der steuerpflichtigen Person im selben Haushalt leben. Die Betreuungskosten müssen mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit zusammenhängen. In Zürich erläutert die Wegleitung diese Voraussetzungen unter Ziffer 16.6. Zürich: Wegleitung 2025, Seiten 18 sowie 20–21 (PDF)

Aargau verlangt zusätzlich unter anderem eine betreuende Person über 16 Jahre. Zuschüsse sind abzuziehen; reine Lebenshaltungskosten zählen nicht zu den Betreuungskosten. Bei nur einem Teiljahr Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ist der Höchstbetrag dort verhältnismässig zu kürzen. Aargau: Kinderbetreuungskosten, Ziffer 15.0 der Wegleitung

Welcher Elternteil macht den Kinderabzug geltend?

Ob ihr gemeinsam besteuert werdet, wer mit dem Kind lebt, wer die elterliche Sorge ausübt und wer Unterhalt bezahlt, beeinflusst die Zuordnung. Für Zürich zeigt die Wegleitung verschiedene Fälle, einschliesslich Konkubinat und getrennter Haushalte. Zürich: Wegleitung 2025, Seiten 18 sowie 20–21 (PDF)

In Aargau steht bei nicht gemeinsam veranlagten Eltern mit gemeinsamer Sorge der Abzug dem Elternteil zu, der überwiegend für den Unterhalt aufkommt. Er wird pro Kind nur einmal gewährt. Eine Zürcher Aufteilung lässt sich deshalb nicht einfach auf Aargau übertragen. Aargau: Kinderabzug, Ziffer 22.1 der Wegleitung

Diese Angaben braucht aptax zu deinen Kindern

  • Geburtsdaten, Wohnsituation und Angaben zur elterlichen Sorge.
  • Bei volljährigen Kindern: Ausbildungsbestätigung und Angaben zur Finanzierung des Unterhalts.
  • Vereinbarungen oder Entscheide zu Unterhaltsbeiträgen und Zahlungsnachweise.
  • Betreuungsrechnungen, Zahlungsbelege, Betreuungszeiten und erhaltene Zuschüsse.
  • Dein Steuerjahr, Wohnkanton und bereits erhaltene Schreiben der Steuerbehörde.

Unser Team in Frauenfeld klärt fehlende Angaben mit dir. Ergänze die Familienunterlagen um die allgemeine Checkliste zur Steuererklärung. Die Leistungen und Zusatzkosten findest du beim Angebot. Für kantonale Abläufe: Zürich, Aargau oder alle Kantone.

Häufige Fragen zu Kinderabzügen

Ist der Kinderabzug gleich hoch wie meine Steuerersparnis?

Nein. Der Kinderabzug vermindert das steuerbare Einkommen. Wie stark sich dadurch die Steuer verändert, hängt von deiner gesamten Steuerberechnung ab. Eine Reduktion direkt vom Steuerbetrag ist etwas anderes: Die ESTV führt für 2025 beim Elterntarif der direkten Bundessteuer zusätzlich CHF 263 je Kind auf.

ESTV: Kinderabzug, Steuerperiode 2025 (PDF)
Kann ich Kinderabzug und Betreuungskosten zusammen geltend machen?

Es sind verschiedene Abzüge mit eigenen Voraussetzungen. Kita-Rechnungen ersetzen den Kinderabzug nicht. Für Betreuungskosten brauchst du Nachweise und einen anerkannten Betreuungsgrund. Der Maximalbetrag ist keine Pauschale, die unabhängig von deinen tatsächlichen Kosten abgezogen werden darf.

ESTV: Drittbetreuungskosten, Steuerperiode 2025 (PDF)
Erhalten getrennt besteuerte Eltern automatisch je die Hälfte?

Nein, die kantonalen Regeln unterscheiden sich. Zürich sieht für minderjährige Kinder bei gemeinsamer elterlicher Sorge ohne entsprechende Unterhaltsabzüge eine hälftige Aufteilung vor. Aargau ordnet den Kinderabzug grundsätzlich dem Elternteil zu, der überwiegend für den Unterhalt aufkommt. Lass die Zuordnung und die direkte Bundessteuer gemeinsam prüfen.

Aargau: Kinderabzug, Ziffer 22.1 der Wegleitung
Zürich: Wegleitung 2025, Seiten 18 sowie 20–21 (PDF)
Was ändert sich, wenn mein Kind volljährig wird?

Bei einem Kind in Ausbildung kann weiterhin ein Kinderabzug infrage kommen; Ausbildung und Unterhaltsfinanzierung müssen nachgewiesen werden. Kinderalimente sind gesondert zu behandeln. Aargau erlaubt deren Abzug bis einschliesslich des Monats des 18. Geburtstags; danach kann bei erfüllten Voraussetzungen der Kinderabzug an ihre Stelle treten.

Aargau: Unterhaltsbeiträge für Kinder, Ziffer 12.2
Welche Belege zu Kita oder Tagesbetreuung benötigt aptax?

Stelle Rechnungen und Zahlungsnachweise, den Betreuungszeitraum sowie Angaben zu erhaltenen Zuschüssen zusammen. Ergänze die Angaben zu Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit, die die Betreuung nötig macht. Aargau verlangt eine Aufstellung mit Belegkopien und zieht Unterstützungsbeiträge von den Gesamtkosten ab.

Aargau: Kinderbetreuungskosten, Ziffer 15.0 der Wegleitung
Gelten diese Beträge auch für die Steuererklärung 2026?

Diese Übersicht nennt ausdrücklich die Steuerperiode 2025. Übertrage Beträge und Voraussetzungen nicht ungeprüft auf ein anderes Jahr. Zürich hat beispielsweise eine neue Weisung ab Steuerperiode 2026 veröffentlicht. Teile aptax deshalb immer das Steuerjahr und deinen Wohnkanton mit.

Zürich: Weisung zu Sozialabzügen ab Steuerperiode 2026

Amtliche Quellen und Geltungsbereich

Die Betragsübersicht betrifft die Steuerperiode 2025 bei der direkten Bundessteuer sowie ausgewählte Regeln in Zürich und Aargau. Sie ist keine vollständige Darstellung aller Familienkonstellationen oder aller kantonalen Abzüge. Die neue Zürcher Weisung ab 2026 ist separat verlinkt und wurde nicht als Grundlage für die Werte 2025 verwendet.

Deine Familiensituation richtig in der Steuererklärung erfassen.

Du übermittelst die Unterlagen; unser Team bearbeitet deine Steuererklärung und klärt Rückfragen mit dir. Vor der Freigabe prüfst du das Ergebnis.

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